Ströme und Bürokratie

Wie abgemacht traf ich den Elektriker auf der Baustelle. Glücklicherweise war ich in typisch deutscher Manier bis an die Zähne mit unseren Plänen und vielen Fragen bewaffnet, sodass zwei wichtige Dinge gleich im Vorfeld geklärt werden konnten: Die Antennendose im Wohnzimmer muss auf die andere Seite und sein Küchenplan war auch nicht aktuell. Weitere Fragen muss ich heute Abend mit meiner besseren Hälfte noch besprechen.

Hab dem Elektriker also meine Skizzen dagelassen, die schienen mir irgendwie realistischer ;)

 

Das I-Tüpfelchen der Konversation: Es gibt doch tatsächlich Vorschriften darüber, wie unsere Hausnummer auszusehen hat, wo die anzubringen ist und dass die beleuchtet sein muss.

Den Aspekt der Beleuchtung für unsere Freunde vom Tatütata-Verein kann ich nachvollziehen. Was allerdings gar nicht geht, ist die wunderbar bunte, auf unseren Föderalismus zurückzuführende Regelung, dass es keine einheitliche Regelung gibt, sondern dass jede Gemeinde über die genaue Ausgestaltung  für sich entscheiden darf.

Und was macht man in diesem Fall?

Richtig, man ruft auf der Gemeinde an und fragt, wo die für uns gültigen Vorschriften stehen. Naiv, wie wir sind, haben wir nämlich bei einem günstigen Angebot schon zugeschlagen und eine Hausnummer bestellt.

Und was passiert?

Der Sachbearbeiter meint: "Diese Frage hat mir auch noch keiner gestellt."

Da bleibt mir doch der Mund offen stehen. Jedenfalls warte ich nun auf einen Rückruf vom Ordnungsamt (da war besetzt), denn "die müssten das eigentlich wissen".

Angesichts der aktuellen Aufweichung gesetzlicher Vorschriften kommen wir uns einmal mehr völlig veralbert vor.

 

Telefonat mit dem ausführenden Unternehmen der Telekom: "Da hat sich wohl ihr Anruf mit dem Auftrag von der Telekom überschnitten. Wenn wir den Kunden nicht erreichen (ha ha), fährt meist jemand auf die Baustelle und lässt so ein Zettelchen da."

Grundsätzlich halten wir das für eine lobenswerte Einstellung. Inwiefern die Regelung für die Firma ökonomisch ist, entzieht sich allerdings unserer Kenntnis.

 

Telefonat mit unserer Bauleitung, Frau Doß: Wir baten darum, dass die Flügel der Kellerfenster möglichst bald eingebaut werden. Die Rahmen sind ja schon seit Wochen drin, aber die nützen uns bei Herbstregen herzlich wenig. Ihr Versprechen: Sie kümmert sich darum. Daumen hoch.

 

[...]

 

Fazit des Tages: Rückruf von Frau Doß, die Kellerfenster werden am Donnerstag eingebaut. Sehr schön.

Rückruf von der Gemeinde: Es gibt für uns keine Ortssatzung, die Vorschriften zur Hausnummerngestaltung macht. Allerdings heißt das nicht, dass das Land Brandenburg dazu nicht irgendwo ein Gesetz versteckt hat. Nur finden müsste man es. Die einzige Vorschrift, die ich auftreiben konnte, ist §126 Abs. 3 des Baugesetzbuches:

(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.

Wahnsinnig aussagekräftiges Statement. Und eine "Verordnung über Grundstücksnummerierung" gibt es nur für Berlin.

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