"Wir dürfen das."

Liebe Telekom, eure Schonfrist ist vorbei und die namentliche Nennung schon längst überfällig.

Wir erhielten nun die lang ersehnte schriftliche Rückmeldung vom o.g. "Dienstleister". Inhalt mit vereinfachten Worten: "Nach Paragraph XYZ dürfen wir unser Kabel auf Ihrem Grundstück haben."

Bei Schülern würde das Feedback lauten: Note 6, Thema verfehlt.

Das war überhaupt nicht unsere Frage! Wir wissen, dass ihr das grundsätzlich dürft, wir wissen aber auch, dass wir keine Duldungspflicht haben und das Kabel dort nicht liegen bleiben muss.

Unsere Frage war: WER hat WANN den Auftrag zur Verlegung erteilt? Weisen Sie uns die RECHTMÄßIGKEIT der VERLEGUNG bitte schriftlich nach.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Und wieder einmal: DEKO hat uns bereits eine kurze Information zum Ablauf des Richtfestes geschickt, falls wir denn eines wünschen. Ohne Anfrage, ohne Nachfragen. Das bedarf keines weiteren Kommentars.

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